Was ist beim Bau einer Wasserleitung bzw. einer Kanalleitung zu entschädigen?

Entschädigung im Grünland Acker

Entschädigung im Bauland / Betriebsbaugebiet

Je Erschwernisgrad ab 15 % je m² vom ortsüblichen Bauland- bzw. vom Betriebsbaugebietspreis für eine Schutzstreifenbreite von 4 m.
Diese Entschädigungssumme umfasst die Leitungsdienstbarkeit sowie die Dienstbarkeit der Schächte als auch die Wiederherstellung der Grundstücksfläche in den Urzustand.

Bäume, Sträucher usw. sind zusätzlich zu entschädigen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesem Tipp weitergeholfen zu haben.
SV Johann Schachl