Was ist beim Bau einer Wasserleitung bzw. einer Kanalleitung zu entschädigen?
Entschädigung im Grünland Acker
- Kanaldienstbarkeit: je lfm
- Entschädigung Schächte
- Zuschlag für Schachthäufung beträgt 15% (maximal 100 %)
- 15 %
- 30 %
- 45 % bis 100 %
- Zuschlag für Schachthäufung beträgt 15% (maximal 100 %)
- Flurschaden: je m² +Entschädigung von Bäumen und Sträuchern
- Wald: die geschlägerten Bäume und die Aufforstung
- Summierter Folgeschaden: je m²
- Bestandsbereinigung, Düngung, Kalkung: je m² (Grünland)
- Dünger, Kalkung und Ausbringung: je m² (Ackerland)
- Tiefenlockerung: je m²
- Entfernung der Steine: je m²
Entschädigung im Bauland / Betriebsbaugebiet
Je Erschwernisgrad ab 15 % je m² vom ortsüblichen Bauland- bzw. vom Betriebsbaugebietspreis für eine Schutzstreifenbreite von 4 m.
Diese Entschädigungssumme umfasst die Leitungsdienstbarkeit sowie die Dienstbarkeit der Schächte als auch die Wiederherstellung der Grundstücksfläche in den Urzustand.
Bäume, Sträucher usw. sind zusätzlich zu entschädigen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesem Tipp weitergeholfen zu haben.
SV Johann Schachl