Mein Betätigungsfeld als Sachverständiger ist vielfältig, wobei es vier wesentliche Schwerpunkte in meiner Arbeit gibt.
Das Anerbengesetz ist eines meiner Spezialgebiete, von der Erbhoffeststellung bis zur Ermittlung des Übernahmepreises.
Bei der Feststellung der Erbhofeigenschaft und der Berechnung des Übernahmepreises sind viel betriebswirtschaftliche Erfahrung aus der Land- und Forstwirtschaft sowie eine umfassende Kenntnis der Rechtsprechung notwendig.
Die Aus- und Weiterbildung in Bezug auf das Anerbengesetz hat für mich einen hohen Stellenwert, dies spiegelt sich auch in den Gutachten wider.
Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, Bauland und Seegrundstücke – unserer Kaufpreissammlung für den Bezirk Vöcklabruck ist bestens aufbereitet und über Jahrzehnte geführt.
Zudem haben wir die Möglichkeit österreichweit die Kaufpreisdaten über immonetZT abzurufen.
Diese Grundstücksdaten dienen laufend für Berechnungen und Bewertungen.
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