Winterreifenpflicht

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Die Winterreifenpflicht besteht zwischen dem 1. November und 15. April des Folgejahres bei winterlichen Straßenverhältnissen. Sie gilt für PKW und LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t.

Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von mindestens 4 mm bei Radialreifen (häufigste Reifenbauart) und 5 mm bei Diagonalreifen aufweisen.

Hier finden Sie die weitere Informationen zur Winterreifenpflicht und zur nötigen Profiltiefe.

Ich hoffe, Ihnen mit diesem Tipp weitergeholfen zu haben.
SV Johann Schachl

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