Breitbandausbau

Teile diesen Tipp

Share on facebook
Share on linkedin
Share on twitter
Share on email

Vereinbarung für ein Durchleitungsrecht

Die Leichtfertigkeit, mit der nichtssagende Verträge für ein Durchleitungsrecht beim Breitbandausbau unterschrieben werden, ist für mich oft nicht nachvollziehbar.

Vermutlich setzen so manche Grundeigentümer ein Telefonkabel mit einem Rohr der Breitbandanlage gleich. Wie unterscheidet sich ein Telefonkabel von einem Rohr der Breitbandanlage, wenn es durch Grabungsarbeiten abgerissen wird?

Wird bei Grabungsarbeiten versehentlich ein Telefonkabel abgerissen, entstehen je nach Kabelgröße und Anzahl der Adern Kosten von ca. € 1.000,– bis € 2.000,– und der Schaden ist behoben.

Wird ein Rohr der Breitbandanlage abgerissen, können Kosten zwischen € 20.000,– und € 50.000,– entstehen. 

 

Warum entstehen im Schadensfalls hohe Kosten? 

Wird ein Rohr der Breitbandanlage abgerissen, sind je nach Anzahl der Anschlüsse alle Leitungen auszuziehen und das können über viele 100 m sein. Anschließend ist das Rohr zu reparieren und alle Leitungen in diesem Rohr sind wieder einzublasen und anzuschließen. Dieser enorme Aufwand verursacht natürlich hohe Kosten.

 

Absicherung durch ordentlichen Durchleitungsvertrag

Daher ist es wichtig, mit dem Unternehmen, das in der Gemeinde mit dem Leitungsbau beauftragt ist, einen ordentlichen Vertrag abzuschließen.

Die Grundeigentümer können auf Musterverträge der Landwirtschaftskammer OÖ zurückgreifen bzw. jenen Vertrag als Grundlage verwenden, der unter meinem Mitwirken mit den jeweiligen Ortsbauernobmännern der Gemeinde Oberwang, Nußdorf am Attersee und meiner Gemeinde Straß im Attergau gemeinsam mit der Firma Nöhmer verhandelt wurde.

Dieser Vertrag sichert den Grundeigentümer soweit ab, dass er im Schadensfall nicht mit einem riesigen Schadenersatzanspruch konfrontiert wird.

Die Dienstbarkeitsentschädigung für die Breitbandleitung die der jeweilige Grundeigentümer für die Duldung am Grundstück erhält, ist so gering angesetzt, dass vom Grundeigentümer keine Haftung übernommen werden kann.

 

Hausanschluss berücksichtigen

Jeder Grundeigentümer, der sich selbst an die Datenautobahn anschließt, sollte direkt beim Abschluss des Durchleitungsvertrages den Hausanschluss mitregeln.

Wichtig sind der Übergabepunkt am Grundstück sowie der Leitungsverlauf. Wird die Leitung vom Unternehmen bis ins Haus geführt, oder ist der Grundeigentümer ab dem Übergabepunkt selbst für die Herstellung der Leitung zuständig?

Die Vereinbarung sollte beinhalten, ob beim Hausanschluss Herstellungskosten anfallen. Weiters sind die Höhe der anfallenden Anschlusskosten und das monatliche Entgelt zu klären.

 

Ich hoffe, Ihnen mit diesem Tipp weitergeholfen zu haben.
SV Johann Schachl

ENTDECKE WEITERE TIPPS

Copyright 2022. Alle Rechte vorbehalten. Impressum | Datenschutzerklärung | Webdesign by Werbeagentur – Die Gipfelstürmer GmbH